TIROLER ACHE STRECKE1+2 von Bezirksfischereiverein Traunstein e.V.

Flussname:                     Tiroler Ache, in Bayern Tiroler Achen, in Österreich Großache
Flusscharakter:                Sommerkaltes, alpines Fließgewässer
Länge Vereinsstrecke:      ~10km
Fischregion:                    Äschenregion
Hauptfische:                   Äsche, Bachforelle, Regenbogenforelle, Huchen, untere Region: aufsteigende Weissfische aus Chiemsee
Angelarten:                    Fliegenfischen Fly Only, Ausnahme Huchenfischen (Spinnfischen, Streamerfischen etc.)


Beschreibung:
Die Tiroler Achen ist ein wunderschöner alpiner Gebirgsfluss, sensationell eingebettet in die bayerische Voralpenlandschaft zwischen Bergen, Almen und Wanderwegen.
Unser 10km langes Vereinsgewässer beginnt bei Flusskilometer (Fkm) 7,6 und endet bei Fkm 17,6.

Ab 2022 geteilte Strecken, Änderungen der Fischereigrenzen!!
Bei der Bewirtschaftung unserer 10km langen Vereinsstrecke wird auf möglichst naturnahe und nachhaltige Bewirtschaftung grösster Wert gelegt.


Unterkünfte / Übernachtungen für Fischer:

Pension Gasthof "Zum Ott"
Verkaufsstelle Gasthof zum Ott
Gasthof / Pension:  Übernachtung in gemütlichen Zimmer mit allen Komfort-Klassen.
Gaststube: bayerische Wirtsstuben und Zirbelstube mit reichhaltiger Getränke- und Speisenauswahl nach bayerischer Art.
Veranstaltungen: regelmäßige Veranstaltungen
Kartenausgabe: Begrenztes Kontigent Tageskarten für Tiroler Ache, um tel. Reservierung wird gebeten!
Weitere Infos siehe Kartenausgabe sowie www.gasthof-ott.de


Drei-Sterne *** Hotel "Winklmoos SonnenAlm" in Nähe der Tiroler Achen.
Sonnenalm Winklmoos ***Hotel
Die Winklmoos SonnenAlm liegt auf dem traumhaft schönen Winklmoos-Hochplateau in 1200 Meter Höhe, direkt im Dreiländereck Bayern-Tirol-Salzburg. Das familiengeführte Berghotel bietet Sport und Wellness drinnen wie draußen, im Sommer sowie Winter. Sie finden Ruhe und beste klimatische Bedingungen für Körper, Geist und Seele.


Webcam / Livebild Tiroler Ache:
Machen Sie sich ein aktuelles Bild von unserer Strecke Tiroler Ache in Marquartstein. Sie können die Webcam unter http://www.chiemgau-hd.de/marquartstein aufrufen. Auf www.terra-hd.com finden Sie auch weitere Webcams der Region.

 

Gewässerabschnitte / Strecken

 

ACHTUNG: Ab 2022 geänderte Strecken, bitte die neuen Grenzen exakt beachten!

Strecke 1       Flusskilometer (Fkm) 7,6 stromaufwärts bis Wehr Marquartstein

Strecke 2       Wehr Marquartstein stromaufwärts bis Flusskilometer 17,6

 

KARTE DER STRECKE:

https://www.google.com/maps/d/u/1/edit?mid=1uWasIfjZIYAugH455eJvOADeGZg&usp=sharing

Karte Fischstrecke Tiroler Ache


Das Fischereiausübungsrecht unterliegt folgenden Bestimmungen:

 
1. Fischerei ist während der Besatz-Sperrzeiten verboten:

Strecke 1: 01. April – 15. April + 16. August. – 30. August

Strecke 2: 01. April – 15. April + 01. August – 15. August

 


2. Mindestmaße + Schonzeiten:

Äsche: ganzjährig geschont!

Bachforelle                      30cm         1. Oktober - 28. Februar
Huchen                           90cm      15. Februar – 31. Mai
Regenbogenforelle         30cm         15. Dezember - 15. April
Seeforelle          60cm      1. Oktober - 28. Februar

3. Tagesfangbeschränkung: 3 Fische, nach Erreichen der Tagesfangmenge ist das Fischen einzustellen.

4. Erlaubte Fanggeräte und Köder:
FLY ONLY, im gesamten Streckenverlauf nur mit der Fliegenrute ohne Widerhaken. Auf diese Bestimmung wird besonderer Wert gelegt und wir bitten dies unbedingt zu beachten. Ausnahme Huchenfischen.

5. Huchenfischen
- Zulässige Köder sind Blinker sowie künstliche oder tote Köderfische.
- In jedem Fall muss dabei die Körperlänge gemessen ohne Haken über 15 cm sein, vom 16.12.–14.02. auch Streamer
- Beifang Hecht muss entnommen werden ohne Berücksichtigung von Zeit und Maß (AVFiG § 9 und § 19).
- Andere Fischarten sind zurückzusetzen.

6. Das Fischen im Ein- und Auslauf des Kraftwerkes Marquartstein und Betreten des Kraftwerkgeländes ist nicht zulässig.
7. Das Angeln mit dem Tiroler Hölzl, oder ähnlichen Systemen sowie mit mehreren Anbissstellen ist verboten.
8. Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch vertauscht werden.
9. Am Tag Königsfischen ist das Fischen für Vereinsmitglieder verboten. Es darf nur im Rahmen des Königsfischens geangelt werden.

10. Fangstatistik:
- das Führen der Fangstatistik ist Pflicht, der Fang ist unverzüglich einzutragen. Erst dann darf weiter gefischt werden.
- ist nach Ablauf des Erlaubnisscheins, jedoch bis spätestens den 28. Februar des Folgejahres abzugeben!

 

- Abgabe an den jeweiligen Ausgabestellen, per Postweg an Gewässerwart Christian Wirth oder in Mitgliederversammlungen

Christian Wirth - Rabenden, Mühlweg 7a, 83352 Altenmarkt (Jahres+Tageskarten)
Gasthof Ott - Egerndach 4, 83224 Staudach – Egerndach (Tageskarten)

 Scan  / Foto an Email                                            Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Tageskarten)

- auch wenn keine Fischentnahme erfolgt ist, muss die Fangstatistik abgegeben werden!
- das Pfand für die Fangstatistik zu den Jahreserlaubnisscheinen beträgt 10 €.
- bei Nichtablieferung Fangstatistik entfällt der Anspruch auf den Erlaubnisschein.


Im Übrigen gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten sowie die Bestimmungen des FiG ( Fischereigesetz) und der AVFiG ( Verordnung zur Ausführung des FiG). Die Führung der Fangstatistik ist Pflicht. Der Fang ist unverzüglich einzutragen. Erst dann darf weitergefischt werden. Die Vorstandsmitglieder und Fischereiaufseher sind befugt, in der Gesamtstrecke die Angler auf ihren Fang, verwendete Köder und das ordnungsgemäße Führen der Fangstatistik zu kontrollieren.

Auf verstärkte Kontrollen wird hingewiesen.
Der Inhaber dieses Erlaubnisscheines hat Kontrollrecht. Flurschäden sind zu vermeiden.
Das Befahren landwirtschaftlicher Grundstücke und von Privatwegen, die nicht für den Verkehr freigegeben sind, ist untersagt. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen haben den sofortigen entschädigungslosen Entzug dieses Erlaubnisscheines und ggf. Anzeige zur Folge. Ein Mitglied muss außerdem mit Vereinsausschluß und dem Entzug des Fischereierlaubnisscheines rechnen.