KLEINE SUR

Flussname:                       Kleine Sur
Länge Vereinsstrecke:    ~7km
Angelarten:                        Fliegenfischen, Grundangeln, Spinnfischen (siehe erlaubte Köder)


Beschreibung:
Die Kleine Sur entspringt nahe Teisendorf, fließt in einem Tal an Thundorf vorbei und mündet bei Gessenhart in die Sur. Ein wunderbarer, kleiner Fluss, meist links und rechts von Wiesen gesäumt. Ihren Fischbestand bezieht sie hauptsächlich aus zahlreich zulaufenden Nebenbächen. In diesen Zuläufen wachsen hauptsächlich Bachforellen auf, wunderschön gezeichnet und in einer großer Anzahl, die im Laufe der Zeit in die Kleine Sur abwandern.

Definition der Fischereistrecke:
Von der Einmündung in die Sur (Steg) stromauf bis zum Ursprung der Kleinen Sur mit allen einmündenden Nebenbächen.

Das Fischereiausübungsrecht an unserer Strecke "Kleine Sur" unterliegt folgenden Bestimmungen:
(Diese Bestimmungen finden Sie auch auf Ihren Erlaubnisschein / Fangstatistik!)

- Es darf nur mit 1 Angelrute geangelt werden.

Fangstatistik ist nach Ablauf des Erlaubnisscheins, jedoch bis spätestens den 28. Februar des Folgejahres abzugeben!
- Abgabe an den jeweiligen Ausgabestellen, per Postweg an Gewässerwart Christian Wirth oder in Mitgliederversammlung Januar oder Februar
- Auch wenn keine Fischentnahme erfolgt ist, muss die Fangstatistik abgegeben werden!!
- Das Führen der Fangstatistik ist Pflicht, der Fang ist unverzüglich einzutragen. Erst dann darf weiter gefischt werden.
- Das Pfand für die Fangstatistik zu den Jahreserlaubnisscheinen beträgt 10 €.
- Bei Nichtablieferung Fangstatistik entfällt der Anspruch auf den Erlaubnisschein.

Gewässerwart: Christian Wirth, Rabenden - Mühlweg 7a, 83352 Altenmarkt

Sperrzeiten:
- Oberhalb Strassenbrücke Gessenhart(Ortsschild): das Fischen im Oberlauf ist erlaubt vom 16. April bis einschließlich 30. September.
- Jahreskarten: Oberhalb Strassenbrücke Gessenhart(Ortsschild): das Fischen im Oberlauf ist erlaubt vom 16. April bis einschließlich 30. September (Änderung ab 2018!)
- Tageskarten: Oberhalb Strassenbrücke Gessenhart(Ortsschild): das Fischen im Oberlauf ist erlaubt vom 16. April bis einschließlich 30. September
- Unterhalb Strassenbrücke Gessenhart(Ortsschild): besteht keine zeitliche Einschränkung.

Erlaubte Köder:
- Oberhalb Strassenbrücke Gessenhart(Ortsschild): künstliche Fliegen, Blinker und Spinner, tote Köderfische
- Unterhalb Strassenbrücke Gessenhart(Ortsschild): keine Einschränkung

Tagesfangbeschränkung:
- 2 Salmoniden. Sonstige Fischarten keine Beschränkung.

Sonstige Bestimmungen:

- Am Tage des Königsfischens ist das Fischen in anderen Vereinsgewässern verboten.
- Es darf nur im Rahmen des jeweiligen Königsfischens geangelt werden.
- Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch vertauscht werden.
- Flurschäden sind zu vermeiden. Das Befahren landwirtschaftlicher Grundstücke und von Privatwegen ist untersagt
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten sowie die Bestimmungen des
  Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) und der Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern ( AVFiG).
- Erlaubnisscheine sind nicht übertragbar und gelten nur mit gültigem staatlichen Fischereischein.
- Zuwiderhandlungen haben den sofortigen entschädigungslosen Entzug des Erlaubnisscheines und ggf. Anzeige zur Folge.
- Das betroffene Mitglied muß außerdem mit dem Ausschluß aus dem Verein und dem Entzug des Fischerpasses rechnen.
- Die Vorstandsmitglieder, Fischereiaufseher und Erlaubnisscheininhaber haben Kontrollrecht und Pflicht.
- Sie dürfen die Angler auf ihren Fang, verwendete Köder und das ordnungsgemäße Führen der Fangstatistik hin kontrollieren.