TRAUN ( DEUTSCHE TRAUN )

Flussname:                       Traun (Deutsche Traun)
Länge Vereinsstrecke:    ~2,25km
Flusscharakter:                Sommerkaltes, alpines Fließgewässer
Fischregion:                      Äschenregion
Hauptfische:                      Äsche, Bachforelle, Regenbogenforelle, Döbel
Angelarten:                        Nur Fliegenfischen (Flugangeln)


Beschreibung:
Die Traun ist ein schöner bayerischer Fluss mit abwechslungsreichem, voralpinen Charakter der sich reizvoll in den Chiemgau integriert. Die gesamte Strecke ist eine reine Fliegenstrecke, d.h. es wird nur mit der Fliegenrute und widerhakenloser, künstlicher Fliege (Nass/Trocken) sprich Trockenfliege -Streamer - Nymphe - Emerger) gefischt.

Unser Vereinsgewässer bietet die ganze Saison spannendes Fliegenfischen für alle Könnensstufen. Es finden sich flache, ruhig fließende Bereiche ebenso wie schwierig anzuwerfende Kehrwässer, z.B. am sogenannten Großen Felsen. Aber auch schnellfließende Reissen, Gumpen, tiefe Züge und flache Kiesbänke haben ihren Reiz. Bei normalem Wasserstand ist aufgrund der Klarheit des Wassers ein wunderbares Fischen auf Sicht möglich. Der gesamte Abschnitt lässt sich bei Normalwasser bewaten, oder man erkundet den Fluss zu Fuß auf den beidseitigen, schmalen Wanderwegen.

Die Wasserqualität der Traun ist gut, dafür sprechen die vorkommenden Fischarten, Kleinlebewesen sowie die große Vielzahl an diesem Wasser heimischer Vögel wie z.B. Eisvogel, Bachstelze, Wasseramsel und Gebirgsstelze. Bei der Bewirtschaftung wird großer Wert auf eine möglichst naturnahe, nicht kommerzielle und nachhaltige Weise gelegt. Wir nehmen zur Unterstützung des Äschenbestandes in der Traun am Artenhilfsprogramm - Äsche des Landesfischereiverbands Bayern teil.



Definition des Gewässerabschnitts:
Flusskilometer 0,0 bis 2,25km
0,0km:  Mündung in die Alz (Traunspitz)
2,25km:  Schild Obere Fischereigrenze am Pegelhaus / Seil Pegelanlage Pegel Traun - Stein.

Das Fischereiausübungsrecht an unserer Strecke "Traun" unterliegt folgenden Bestimmungen:
(Diese Bestimmungen finden Sie auch auf Ihren Erlaubnisschein / Fangstatistik!)

Sperrzeiten:
Vom 15. Dezember bis einschließlich 15. April ist das Fischen verboten.

Fangbestimmungen:
- Neu ab 2019: Die Äsche ist ganzjährig geschont!
- Der Fang ist auf täglich 2 Salmoniden beschränkt.
- Im Zeitraum von 7 Tagen dürfen nicht mehr als 5 Salmoniden entnommen werden.
- Beim Zeitraum zählt der aktuelle Fisch-Tag mit und es wird zurückgerechnet.
- Nach dem Erreichen der erlaubten Fangmenge ist das Fischen einzustellen.

Weitere Bestimmungen:
- Es darf nur mit der Fliegenrute und künstlicher Fliege (Trocken-/Naß-/Nymphe/Streamer) mit einer Anbissstelle gefischt werden.
- Es dürfen nur Schonhaken verwendet werden d.h. Widerhaken müssen entfernt oder mit einer Zange angedrückt werden.
- Eine Vorbebleiung ist verboten.
- Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch vertauscht werden.
- Zuwiderhandlungen haben den sofortigen entschädigungslosen Entzug des Erlaubnisscheines und ggf. Anzeige zur Folge.
- Das betroffene Mitglied muß außerdem mit dem Ausschluß aus dem Verein und dem Entzug des Fischerpasses rechnen.
- Auf verstärkte Kontrollen wird hingewiesen.

- Am Tage des Königsfischens ist das Fischen in anderen Vereinsgewässern verboten.
- Es darf nur im Rahmen des jeweiligen Königsfischens geangelt werden.

Fangstatistik ist nach Ablauf des Erlaubnisscheins, jedoch bis spätestens den 28. Februar des Folgejahres abzugeben!
- Abgabe an den jeweiligen Ausgabestellen, per Postweg an Gewässerwart Christian Wirth oder in Mitgliederversammlung Januar oder Februar
- Auch wenn keine Fischentnahme erfolgt ist, muss die Fangstatistik abgegeben werden!!
- Das Führen der Fangstatistik ist Pflicht, der Fang ist unverzüglich einzutragen. Erst dann darf weiter gefischt werden.
- Das Pfand für die Fangstatistik zu den Jahreserlaubnisscheinen beträgt 10 €.
- Bei Nichtablieferung Fangstatistik entfällt der Anspruch auf den Erlaubnisschein.

Gewässerwart: Christian Wirth, Rabenden - Mühlweg 7a, 83352 Altenmarkt

Abweichend von den gesetzlichen Regelungen gelten folgende Mindestmaße: 
Regenbogen- und Bachforelle 35 cm
Äsche ganzjährig geschont!
Barbe 45 cm
Rutte 40 cm
Nase 35 cm
Huchen 90 cm (ab 01.12.2014)