ALZ

Flussname:                       Alz
Länge Vereinsstrecke:    ~5,1km
Flusscharakter:                Sommerwarmes Fließgewässer
Fischregion:                      Barbenregion
Fischarten:                        Barbe, Döbel, Hecht, Waller, Rutte, Karpfen, Bachforelle, Regenbogenforelle,
Angelarten:                        Fliegenfischen, Spinnfischen, Grundangeln (Ausnahme: Tiroler Hölzl)


Beschreibung:
Die Alz bietet das ganze Jahr über eine grosse Vielfalt an Fischarten und Angelmöglichkeiten. Als Abfluss des Chiemsees in Seebruck mündet sie bei Marktl in den Inn. Unser ca. 5,1km langes Fischwasser befindet sich in direkter Umgebung zu Altenmarkt/Alz mit dem sehenswerten Alz-Wasserfall auch bekannt als Alz-Katarakt. In unserem Fischwasser lauern wunderbare Fische, besonders hervorzuheben wären kapitale Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Graskarpfen, Hechte und Welse.

Zum Wiederaufbau der früher stark vertretenen Fischarten Äsche und Nase nimmt der Verein am Artenhilfsprogramm Nase und Äsche des Landesfischereiverbands Bayern teil.

Definition des Gewässerabschnitts:

Flusskilometer 44,5 bis 49,6km
44,5km:  Altenmarkt, ca. 90m unterhalb der Traunmündung (Traunspitz)
49,6km:  Ehemaliges Massinger Wehr


Das Fischereiausübungsrecht an unserer Strecke "Alz" unterliegt folgenden Bestimmungen:
(Diese Bestimmungen finden Sie auch auf Ihren Erlaubnisschein / Fangstatistik!)

- Es darf mit 2 Angelruten gefischt werden, die nicht verlassen werden dürfen.
- Das Fischen mit dem lebenden Köderfisch sowie mit dem Tiroler Hölzl oder ähnlichen Systemen ist verboten.
- Das Hältern von lebenden geangelten Fischen (außer Aal) ist verboten.
- Eingefriedete Grundstücke sowie bauliche Anlagen, insbesonders Wasserkraftwerke, Wasserbauten usw. dürfen nicht betreten werden.
- Am Tage des Königsfischens ist das Fischen in den Vereinsgewässern verboten.
- Es darf nur im Rahmen des jeweiligen Königsfischens geangelt werden.
- Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch vertauscht werden.
- Zuwiderhandlungen haben den sofortigen entschädigungslosen Entzug des Erlaubnisscheines und ggf. Anzeige zur Folge.
- Das betroffene Mitglied muß außerdem mit dem Ausschluß aus dem Verein und dem Entzug des Fischerpasses rechnen.
- Auf verstärkte Kontrollen wird hingewiesen.

Fangstatistik ist nach Ablauf des Erlaubnisscheins, jedoch bis spätestens den 28. Februar des Folgejahres abzugeben!
- Abgabe an den jeweiligen Ausgabestellen, per Postweg an Gewässerwart Christian Wirth oder in Mitgliederversammlung Januar oder Februar
- Auch wenn keine Fischentnahme erfolgt ist, muss die Fangstatistik abgegeben werden!!
- Das Führen der Fangstatistik ist Pflicht, der Fang ist unverzüglich einzutragen. Erst dann darf weiter gefischt werden.
- Das Pfand für die Fangstatistik zu den Jahreserlaubnisscheinen beträgt 10 €.
- Bei Nichtablieferung Fangstatistik entfällt der Anspruch auf den Erlaubnisschein.

Gewässerwart: Christian Wirth, Rabenden - Mühlweg 7a, 83352 Altenmarkt

Kein Fischereiausübungsrecht in den Ober- und Unterwasserkanälen der Wasserkraftwerke.   
     Abgrenzung                                              Oberwasserkanal         Unterwasserkanal
1   Kraftwerk Laufenauer Wehr:                 ab Uferlinie Alz             Auslauf direkt in Alz
2   Kraftwerk Laufenauer Mühlbach          ab Zulaufschütz           Schild Fischereigrenze
3   Kanalkraftwerk-Angermühle I               ab Zulaufschütz           Mündung Kanal in Alz
4   Flußkraftwerk-Angermühle II                ab Zulaufschütz           Auslauf direkt in Alz
5   Kraftwerk Möglinger Wehr                     ab Zulaufschütz           Auslauf direkt in Alz

Auf das Risiko von möglichen raschen Schwankungen der Wasserführung durch den Kraftwerksbetrieb wird hingewiesen.


Abweichend von den gesetzlichen Regelungen gelten folgende Mindestmaße:
Bachforelle 35 cm
Regenbogenforelle 30 cm
Karpfen 40 cm
Hecht 60 cm
Barbe 45 cm
Rutte 40 cm
Äsche 45 cm
Nase 35 cm
Huchen 90 cm (ab 01.12.2014)

Sperrzeiten:
Das Angeln ist in der Zeit vom 20. März bis einschließlich 15. April und vom
14. September bis einschließlich 27. September verboten.

Tagesfangbeschränkung:
- 3 Salmoniden
- Äsche ist ganzjährig geschont!
- 1 Hecht
- 2 Karpfen
- 2 Barben